RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“ und ist auch als Richtlinie 2002/95/EG bekannt. Diese Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Zu den beschränkten Materialien gehören Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl, polybromiertes Diphenylether und vier verschiedene Phthalate (Weichmacher für Kunststoffe).
Beschränkung gefährlicher Stoffe
- Mit der RoHS 2 wird der Umfang der ursprünglichen RoHS-Richtlinie leicht erweitert, und die Anforderungen an die Dokumentation werden etwas abgeändert. Zwar wurden keine zusätzlichen Materialien hinzugefügt, dafür umfasst der Geltungsbereich jetzt die Kategorien medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
- Für die RoHS 3 werden vier zusätzliche Materialien (Phthalate) auf die ursprüngliche RoHS-Liste beschränkter Substanzen gesetzt.
- RoHS 5/6 erfordert die Übereinstimmung mit fünf der sechs ursprünglich beschränkten Materialien, die Einhaltung von Blei wird jedoch gestrichen.
Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zur Übereinstimmung von Verbindungselementen mit der RoHS-Richtlinie und zur sozialen Verantwortung des Unternehmens. Wenn Sie konkrete Fragen zur RoHS-Richtlinie oder zu den Qualitätsstandards unserer Verbindungselemente haben, wenden Sie sich bitte unter ProvenProductivity@bossard.com direkt an uns.
Doug Jones
Applications Engineer
djones@bossard.com